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FAQ
1. Wann sollte ich mich in Ihrem Schlafmedizinischen Zentrum untersuchen lassen?
Bei den unten aufgeführten Symptomen sollten Sie einmal Ihren Hausarzt aufsuchen. Sofern er einen Verdacht auf eine behandlungsbedürftige Schlafstörung erkennt, findet eine Einweisung in ein schlafmedizinisches Zentrum statt.
- Ein- oder Durchschlafstörungen
- extreme Tagesmüdigkeit und gelegentliches Einnicken
- Einnicken beim Autofahren
- starkes Schnarchen
- nächtliche Atempausen (die meist nicht vom Betroffenen selbst, sondern vom Bettpartner bzw. der Bettpartnerin wahrgenommen werden)
2. Welche Schlafstörungen können in Ihrem Schlafmedizinischen Zentrum diagnostiziert werden?
- Atmungsstörungen wie obstruktive Schlafapnoe und obstruktives Schnarchen bzw. Upper-Airway-Resistance-Syndrom, zentrale Schlafapnoe, periodische Atmung oder Hypoventilation
- Bewegungsstörungen wie ruhelose Beine (Restless-Legs-Syndrom, periodische Beinbewegungen im Schlaf)
- Narkolepsie
- Hypersomnie
- Insomnie
- Parasomnie
3. Was muss ich mitbringen, wenn ich in das Schlafmedizinische Zentrum überwiesen werde?
Eine Einweisung von Ihrem Haus- oder Facharzt und Ihre Versichertenkarte. Ansonsten nehmen Sie genau das gleiche Gepäck mit wie für einen ganz normalen stationären Krankenhausaufenthalt (auch Handtücher und Seife). Wenn Sie möchten, können Sie auch gern Ihr eigenes Kopfkissen oder Ihre Decke mitbringen.
4. Wie lange dauert der Aufenthalt im Schlafmedizinischen Zentrum?
In der Regel zwei Nächte. In der ersten Nacht erfolgt die Untersuchung mit anschließender Diagnose. Sollten Sie eine Therapie benötigen, bleiben Sie noch eine zweite Nacht.
5. Was geschieht bei einer Untersuchung im Schlafmedizinischen Zentrum mit mir?
Im Schlaf funktionieren einige Ihrer Körperfunktionen anders als im Wachzustand. Darüber hinaus können viele verschiedene Faktoren den Schlaf beeinträchtigen.
Bei der schlafmedizinischen Standarduntersuchung, der sogenannten Polysomnographie, werden während des Schlafes verschiedene Körpersignale aufgezeichnet, die dem Arzt wichtige Informationen über Ihre Schlafqualität und etwaige Schlafstörungen geben.
So werden beispielsweise Herzaktivität (EKG) und Hirnströme (EEG) gemessen und Ihre Atmung, die Aktivität Ihrer Atemmuskulatur sowie Ihre Augen- und Beinbewegungen während des Schlafs aufgezeichnet.
Nachdem Sie sich für das Bett bereitgemacht haben, werden Sensoren an Kopf, Brust und Beinen angebracht sowie Gurte um Brust und Bauch herumgelegt.Es wird außerdem ein kleiner Clip an einem Ihrer Finger angebracht, um den Sauerstoffgehalt in Ihrem Blut zu kontrollieren. Die Sensoren und Gurte sind über Kabel mit einer mobilen Patienteneinheit verbunden, die die Signale drahtlos an unsere Computer überträgt. Damit können Sie sich frei auf der Station bewegen.
Am nächsten Morgen wertet der Arzt die aufgezeichneten Daten aus und stellt die Diagnose.
In manchen Fällen finden tagsüber ergänzende Untersuchungen statt, mit denen beispielsweise Ihre Tagesschläfrigkeit oder Wachheit (Vigilanz) gemessen wird.
6. Kann man mit dieser „Verkabelung“ denn überhaupt gut schlafen?
Die meisten Patienten schlafen trotz der Messsensoren gut. Allerdings kann es sein, dass der Schlaf aufgrund der ungewohnten Umgebung und der Elektroden in der ersten Nacht etwas leichter ist oder kürzer dauert. Normalerweise stellt dieser sogenannte „Erstnachteffekt“ jedoch kein Problem für eine erfolgreiche Schlafuntersuchung dar.
7. In was für einem Zimmer werde ich schlafen?
Für die Dauer Ihres Aufenthaltes und für die schlafmedizinischen Untersuchungen werden Sie ein Einzelzimmer haben.
Das Zimmer ist mit kostenlos nutzbaren Flachbildschirmfernseher und eigenem Badezimmer und Toilette ausgestattet.
8. Was ist, wenn ich zur Toilette muss?
Auch das ist kein Problem. Die technische Ausstattung der Zimmer gestattet es, dass Sie jederzeit zur Toilette können.
9. Falls ich ein Beatmungsgerät brauche, übernimmt meine Krankenkasse die Kosten?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen sowohl die Kosten für die Therapie als auch für das Beatmungsgerät. Nur für den üblichen Eigenbeitrag für einen Aufenthalt im Krankenhaus müssen Sie selbst aufkommen. Sofern Sie privat krankenversichert sind, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung über den Umfang der Kostenübernahme.
10. Muss ich von nun an jede Nacht mit dem Gerät schlafen?
In der Regel ja. Aber es gibt Ausnahmen: Wenn beispielsweise Ihre Nase aufgrund einer Erkältung verstopft ist.
In diesem Fall schlafen Sie ausnahmsweise ohne Gerät. Allerdings können Sie Nasentropfen oder -sprays benutzen, um die Nase wieder frei zu bekommen. Benutzen Sie diese Medikamente aber auf keinen Fall länger als vier Wochen.
11. Wer kann mir helfen, wenn nach eingeleiteter Therapie Probleme auftreten?
Wenden Sie sich bitte an Ihren Haus-/Facharzt oder an unsere schlafmedizinische Hochschulambulanz. Falls nötig, wird ihr Haus- oder Facharzt Sie an uns verweisen. Oft genügt dann ein ambulanter Termin bei uns.
Bei Fragen zu Ersatzteilen und Zubehör für ein verordnetes Therapiegerät ist der Hersteller Ihres Beatmungsgerätes Ihr Ansprechpartner. Für die Übernahme der Kosten von Zubehör und Ersatzteilen benötigen Sie unbedingt ein ärztliches Rezept.
12. Können bei der Beatmungstherapie Nebenwirkungen auftreten?
Ja, manchmal. Beispielsweise können die Schleimhäute aufgrund der Luftströmung austrocknen. Wenn eine Maskenleckage als Ursache ausgeschlossen wird, kann in diesem Falle zusätzlich ein Luftbefeuchter eingesetzt werden. Selten klagen Patienten am Anfang der Therapie über Aufstoßen und Völlegefühl am Morgen. Das geht aber schnell wieder vorüber und ist dadurch bedingt, dass die zusätzliche Atemluft nicht nur eingeatmet, sondern teilweise auch verschluckt wird. Außerdem kann die Beatmungsmaske unangenehme Druckstellen im Gesicht verursachen, etwa wenn man die Kopfbänder zu fest anzieht.